Nach Abschluss des Vergabeprozesses und der Entscheidung für den wirtschaftlichsten Bieter erfolgt die Beauftragung, d.h. der Vertragsabschluss mit einem Anbieter. Damit wird die Planungsphase von der Realisierungsphase abgelöst.
In der Beauftragung werden die projektspezifisch geschlossenen Verträge mit ihren Vertragsbedingungen und Vertragsleistungsverzeichnissen verwaltet. Dabei erlangt die Zuordnung der Leistungsposition zu den Kostenelementen der vorangegangenen Planung und der Beziehung zur Projektstruktur eine zentrale Bedeutung.
Damit wird eine Vergleichbarkeit von Mengen und Kosten aus vorlaufenden Kostenermittlungen mit den vertraglich zu erbringenden Leistungen gewährleistet.
Weitere vertragsspezifische und abrechnungsrelevante Vereinbarungen wie Bürgschaften, Anzahlungsvereinbarungen etc. unterstützen fachlich die Bearbeitung. Der Vertrag liefert die Soll-Vorgaben für die zu erbringenden Leistungen und ist Grundlage für die Abrechnung. Die bisherigen geplanten Mengen und Kosten werden dort durch konkrete Ist-Werte abgelöst.
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